MPU wegen Alkohol

Nach einer positiven MPU durch Hilfe eines Vorbereitungskurses endlich den Führerschein zurück.

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In einem Vorbereitungskurs für eine bevorstehende MPU werden gemeinsam Probleme und Auffälligkeiten besprochen

Sie haben Fragen zu Ihrer MPU Auflage? Rufen Sie uns an und lassen sich beraten!

MPU Auflage wegen Alkohol am Steuer

Führerschein verloren wegen einer Alkohlfahrt.

wer mit  1,1 Promille oder  auch  wiederholt im Strasseverkehr mit Alkohol aufgefallen ist ,wird von der Führerscheinbehörde aufgefordert ein positves MPU Gutachten beizubringen,um die Fahrerlaubnis erneut erteilt zu bekommen.

Das jemand zuviel Alkohol trinkt, kommt bei den einen mehr, bei  anderen weniger oder auch nie vor. Doch wer Alkohol trinkt ,sollte fahren und trinken strikt trennen können. Wenn dies nicht der Fall ist und man erwischt wird ,muss man zur  MPU.

In der Beratung wegen Aklohol unterscheiden wir:

Es gibt einen Spruch, „1 2 3 und alles ist vorbei“.  Die Aussage 1 2 3 bezieht sich auf die Dauer der beizubringenden Abstinenzbelege. Ab der zweiten Auffälligkeit muss ein Betroffener über 12 Monate EtG Urinscreenings oder EtG Haaranalysen als eindeutigen Beleg der Abstinenz beibringen.

Wenn jemand zum Beispiel am Tage um 17 Uhr erstmalig aufgefallen ist und das mit einen Promillepegel der noch weit unter 1,6 lag  ,muss man damit rechnen zur medizinisch psychologischen Untersuchung zu müssen. Hier wird oftmals  sogar eine Alkoloholsucht vermutet.

Wenn jemand erstmalig mit Alkohol aufgefallen ist und die Promillezahl noch unter 2 lag, gibt es aber auch die Möglichkeit  mit Blutwerten ,den sogenannten CDT Wert , seine rückliegende Absitnenz zu belegen. D.h. hier gibt es noch die Möglichkieit ,ohne eine einjährige oder halbjährige Absitnenz zur Fahreignungsbegutachtung zu gehen.

Und kontrolliertes Trinken? Das heißt auch Alkohol verzicht! Doch es gibt oftmals Anlässe, wo jemand durchaus damit rechnen kann, mal Alkohohl zu trinken. Hier geht es also nicht um die Spontanität, es geht unter anderem um ersichtliche, als auch geplante Anlässe ,wo durchaus mal geplant ,aber überlegt getrunken wird. Die Abstinenzzeit von 6 Monaten kann ausreichend sein wenn…

Die Abstinenz ist ein wichtiges Fundament,  doch nur ein Teil vom Ganzen.

Wir helfen Ihnen selbstverstädlich bei der Beibringung der verwertbaren Abstinenzbelege. Doch unsere Schwerpunkte liegen in der Beratung und der Hilfe bei der Vorbereitung auf die MPU wegen Alkohol. Denn hier ist es mehr als wichtig, dass Sie den Gutachter überzeugen können ,das Sie Ihre Alkoholfahrt/ten inhaltlich aufgearbeitet und eine tragfähige Strategie erarbeitet haben , welche eine Wiederholung glaubwürdig ausschließt.

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