1. Wie hoch belaufen sich die Kosten für die MPU-Begutachtung?
Seit August 2018 sind die Gebühren für eine Begutachtung nicht mehr über eine Gebührenordnung geregelt. Anerkannte Begutachtungsstellen für die Fahreignung (Kurz: BfF) können somit nun die Preise für die MPU frei gestalten, wodurch nunmehr die Preise doch ganz schön variiren.
Aufgrund der Abhängigkeit der Anzahl der Fragestellungen (Punkte, Straftaten, Alkohol oder Drogen) variieren die Kosten zwischen ca. 500 € bis ca. 1.500 € (doppelte bzw. dreifache Fragestellung).
2. Wie kann ich meine erforderliche Alkohol- bzw. Drogenabstinenz nachweisen?
Durch die Beurteilungskriterien (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung), aber auch aus den sogenannten CTU-Kriterien (Chemisch-Toxikologische-Untersuchung) geht hervor, wie das sogeannte Abstinenzkontrollprogramm zu erfolgen hat. Es geht darin um die Erhebung, die Durchführung sowie die Dokumentation von Abstinenzen.
Die Abstinenz bei Alkohol oder Drogen darf auschließlich nur durch Urintests oder Haaranalysen erfolgen. Im Falle eines Urinscreenings werden bei einem Zeitraum von 6 Monaten 4 Urinabgaben und bei 12 Monaten 6 Urinabgaben gefordert. Alternativ können Sie Ihre Abstinenz auf Alkohol oder Drogen auch mit einer Haaranalyse nachweisen. Jedoch muß beachtet werden, dass bei Alkohol nur max. 3 Monate pro Analyse nachgewiesen werden dürfen. Also wären zum Bsp. für 6 Monate 2 x 3 cm Haaranalysen notwendig, bei 12 Monaten sogar 4 x 3 cm Haaranalysen. Bei Drogen sind pro Analyse max. 6 Monate möglich. D. h. ein 6-Monatszeitraum auf Drogen würde nur eine 6 cm lange Haarsträhne, ein 12-Monatszeitraum 2 x 6 cm lange Haarsträhnen erfordern.
3. Wie lange muss ich eine Abstinenz machen?
Die Dauer des Abstinenzkontrollprogrammes hängt von Ihrer Auffälligkeit, den Werten und Ihrer bisherigen Konsumhäufigkeit ab. Wenn Sie zum Beispiel mit Alkohol am Steuer einmalig aufgefallen sin, ist für die Dauer der Abstinenz der Promillewert ausschlaggebend. Liegt dieser Zum Beispiel bei 1,65 Promille, dann müssen Sie eine 6-monatige Abstinenz nachweisen. Wenn Sie jedoch in der Vergangenheit schon einmal auffällig waren mit Alkohol am Steuer, zählen Sie als Wiederholungstäter und müssen somit 12 Monate Abstinz nachweisen.
Bei einer Drogenfragestellung im Bezug auf Canabis ist die Abstinenzzeit bei einer 1. Auffälligkeit – wie bei Alkohol – wertabhängig.
Bei einer Fragestellung wegen Konsum von hochsuchtpotenten (harten) Drogen (wie bspw. Kokain, Amphetamin etc.) wird grundsätzlich eine 1-jährige Abstinenz verlangt.
4. Wie ist der Ablauf einer MPU?
Das Team der Begutachtungstelle ist angewiesen, die behördliche Fragestellung Ihrer Fahrerlaubnisbehörde einzuschätzen. Jedoch erfolgt die Begutachtung in Ihrem eigenen Auftrag. Eine Begutachtung auf Fahreignung besteht aus 3 Teilen. – zuerst kommt der medizinische Teil, in welchen relevante meditinische Aspekte begutachtet werden. Hinzu kommen dann ein Reaktionstest und das abschließende psychologische Gespräch – auch psychologische Exploration genannte.
5. Muss ich eine MPU machen?
Sollten Sie nach einem Entzug der Fahrerlaubnis keinen Führerschein mehr wünschen, so ist eine Teilnahme an einer MPU-Begutachtung nicht nötig. Wenn Sie allerdings Ihren Führerschein behalten bzw. wiedererlangen möchten, so bleibt Ihnen nicht übrig, die Bedenken Ihrer Fahrerlaubnisbehörde durch ein positives Gutachten auszuräumen.
6.Wo kann ich die MPU machen?
Bei anerkannte Begutachtungsstellen können Sie die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) durchführen lassen. Aktuell gibt es 14 anerkannte Träger in Deutschland, so ist zum Beispiel der TÜV Hessen, die Prosecur GmbH oder der TÜV Nord eine solche BfF mit jeweils mehreren Geschäftsstellen in Deutschland vertreten. Sie haben Sie als Bürger und zugleich Auftraggeber das Recht, in jedem Bundesland eine dieser BfF aufzusuchen.
Jedoch dürfen diese Begutachtungsstellen nicht vorbereiten. Dazu sollten Sie sich im Vorfeld eine MPU Vorbereitungsstelle suchen, um in dem Kurs Ihre Auffälligkeiten und Delikte aufzuarbeiten.
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