Gesetzliche Grundlagen der MPU
Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) regelt in Deutschland die Voraussetzungen für die Erteilung, den Entzug und die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis. Sie konkretisiert damit das Straßenverkehrsgesetz (StVG), welches allgemeine Regelungen zum Straßenverkehr enthält.
Die FeV legt unter anderem fest, welche Voraussetzungen der Antragsteller erfüllen muss, um eine Fahrerlaubnis zu erhalten. Dazu zählen beispielsweise das Mindestalter, die körperliche und geistige Eignung sowie die erforderlichen Kenntnisse im Straßenverkehr. Auch die Voraussetzungen für die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen, wie beispielsweise die Klasse B für Pkw, sind in der FeV geregelt.
Im Falle von Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften oder bei Zweifeln an der Eignung des Fahrers kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) anordnen, um die Eignung des Fahrers zu überprüfen. Dies ist beispielsweise bei Alkohol- und Drogendelikten oder schweren Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften der Fall.
Bei schweren Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften oder bei wiederholten Verstößen kann die Fahrerlaubnis auch ohne vorherige Anordnung einer MPU entzogen werden. Hierfür ist in erster Linie das StVG maßgeblich, das den Entzug der Fahrerlaubnis bei bestimmten Verstößen vorsieht.
Insgesamt gibt es also verschiedene Gesetzestexte und Vorschriften, die im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis und der MPU relevant sind. Die wichtigsten sind die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Die MPU dient also der Sicherheit im Straßenverkehr und soll sicherstellen, dass nur Personen mit ausreichender Eignung eine Fahrerlaubnis erhalten oder behalten. Dabei werden in der Begutachtung neben den genannten Aspekten auch weitere Bereiche wie die charakterliche Eignung des Betroffenen, die Einsicht in das Fehlverhalten sowie die Fähigkeit zur Verhaltensänderung und Konfliktbewältigung geprüft. Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage einer umfassenden Untersuchung durch eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Die Beurteilungskriterien in einer MPU-Begutachtung sind vielfältig und umfassen verschiedene Aspekte, die auf die Fahreignung des Betroffenen abzielen. Dabei geht es darum, zu prüfen, ob der Betroffene in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen und ob er die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sowie die Regeln der Straßenverkehrssicherheit beachtet.
Im Folgenden sind einige Beurteilungskriterien aufgelistet, die von den Gutachtern in einer MPU-Begutachtung herangezogen werden:
- Körperliche Fitness: Hierzu gehören Seh- und Hörvermögen, Gleichgewichtssinn, chronische Erkrankungen und Medikamenteneinnahme. Der Gutachter prüft, ob der Betroffene körperlich in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen.
- Geistige Fitness: Hierzu gehören kognitive Fähigkeiten wie Konzentration, Aufmerksamkeit, Reaktionsgeschwindigkeit und das Erkennen von Gefahrensituationen. Der Gutachter prüft, ob der Betroffene geistig in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen.
- Verhaltensmuster: Hierzu gehören Persönlichkeitsmerkmale, wie zum Beispiel Aggressivität, Impulsivität, Risikobereitschaft, Alkohol- oder Drogenabhängigkeit sowie Verantwortungsbewusstsein. Der Gutachter prüft, ob der Betroffene ein verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr aufweist.
- Verkehrsvorschriften und -regeln: Hierzu gehören Kenntnisse über die Straßenverkehrsordnung sowie das Einhalten der Verkehrsvorschriften und -regeln. Der Gutachter prüft, ob der Betroffene die Verkehrsregeln und -vorschriften kennt und im Straßenverkehr korrekt anwendet.
- Verkehrsdelikte: Hierzu gehören die Umstände des Verkehrsdelikts, das zur Anordnung der MPU geführt hat, wie zum Beispiel die Schwere des Verstoßes, mögliche Unfallfolgen oder das Vorliegen von Alkohol- oder Drogenkonsum während der Tatzeit.
- Therapieerfolg: Hierzu gehört die Teilnahme an einer Therapie, um das Fehlverhalten im Straßenverkehr aufzuarbeiten. Der Gutachter prüft, ob der Betroffene seine Probleme erkannt hat und in der Lage ist, das Fehlverhalten im Straßenverkehr zu ändern.
Insgesamt werden alle diese Aspekte von den Gutachtern in einer MPU-Begutachtung in eine Gesamtbewertung einbezogen, um zu entscheiden, ob der Betroffene die notwendige Fahreignung besitzt oder nicht. Es ist wichtig zu betonen, dass die Beurteilungskriterien standardisiert und objektiv sind und nicht willkürlich oder subjektiv von den Gutachtern festgelegt werden.