Fragen und Antworten
1. Wie hoch belaufen sich die Kosten für die MPU-Begutachtung?
Seit August 2018 sind die Gebühren für eine Begutachtung nicht mehr über eine Gebührenordnung geregelt. Anerkannte Begutachtungsstellen für die Fahreignung (Kurz: BfF) können somit nun die Preise für die MPU frei gestalten, wodurch nunmehr die Preise doch ganz schön variiren.
Aufgrund der Abhängigkeit der Anzahl der Fragestellungen (Punkte, Straftaten, Alkohol oder Drogen) variieren die Kosten zwischen ca. 500 € bis ca. 1.500 € (doppelte bzw. dreifache Fragestellung).
2. Wie kann ich meine erforderliche Alkohol- bzw. Drogenabstinenz nachweisen?
Durch die Beurteilungskriterien (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung), aber auch aus den sogenannten CTU-Kriterien (Chemisch-Toxikologische-Untersuchung) geht hervor, wie das sogeannte Abstinenzkontrollprogramm zu erfolgen hat. Es geht darin um die Erhebung, die Durchführung sowie die Dokumentation von Abstinenzen.
Die Abstinenz bei Alkohol oder Drogen darf auschließlich nur durch Urintests oder Haaranalysen erfolgen. Im Falle eines Urinscreenings werden bei einem Zeitraum von 6 Monaten 4 Urinabgaben und bei 12 Monaten 6 Urinabgaben gefordert. Alternativ können Sie Ihre Abstinenz auf Alkohol oder Drogen auch mit einer Haaranalyse nachweisen. Jedoch muß beachtet werden, dass bei Alkohol nur max. 3 Monate pro Analyse nachgewiesen werden dürfen. Also wären zum Bsp. für 6 Monate 2 x 3 cm Haaranalysen notwendig, bei 12 Monaten sogar 4 x 3 cm Haaranalysen. Bei Drogen sind pro Analyse max. 6 Monate möglich. D. h. ein 6-Monatszeitraum auf Drogen würde nur eine 6 cm lange Haarsträhne, ein 12-Monatszeitraum 2 x 6 cm lange Haarsträhnen erfordern.
3. Wie lange muss ich eine Abstinenz machen?
Die Dauer des Abstinenzkontrollprogrammes hängt von Ihrer Auffälligkeit, den Werten und Ihrer bisherigen Konsumhäufigkeit ab. Wenn Sie zum Beispiel mit Alkohol am Steuer einmalig aufgefallen sin, ist für die Dauer der Abstinenz der Promillewert ausschlaggebend. Liegt dieser Zum Beispiel bei 1,65 Promille, dann müssen Sie eine 6-monatige Abstinenz nachweisen. Wenn Sie jedoch in der Vergangenheit schon einmal auffällig waren mit Alkohol am Steuer, zählen Sie als Wiederholungstäter und müssen somit 12 Monate Abstinz nachweisen.
Bei einer Drogenfragestellung im Bezug auf Canabis ist die Abstinenzzeit bei einer 1. Auffälligkeit – wie bei Alkohol – wertabhängig.
Bei einer Fragestellung wegen Konsum von hochsuchtpotenten (harten) Drogen (wie bspw. Kokain, Amphetamin etc.) wird grundsätzlich eine 1-jährige Abstinenz verlangt.
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